DAS JUBILÄUM

Die Wegbereiterinnen

Das Wahlrecht für Frauen wurde von politischen Wegbereiterinnen wie Anita Augspurg, Marie Juchacz, Helene Lange oder Clara Zetkin erstritten und erkämpft. Die tatsächliche Gleichstellung der Frau in der Verfassung folgte jedoch erst viele Jahre später. 1949 setzten die vier Mütter des Grundgesetzes, Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel Artikel 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” im Grundgesetz durch.

Elisabeth Selbert (1896–1986)

Die Sozialdemokratin und Juristin formuliert als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ den Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. In zähen Verhandlungen setzt sie 1949 die Aufnahme von Artikel 3 im Grundgesetz durch.

»Die geringe Beteiligung von Frauen in den Parlamenten ist Verfassungsbruch in Permanenz.«
frei zitiert nach Elisabeth Selbert, 1981


Marie Juchacz (1879–1956)

Die deutsche Frauenrechtlerin und Sozialdemokratin spricht am 19. Februar 1919 als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung. Juchacz ist Gründerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Verfechterin der solidarischen Sozialpolitik.

»Zum ersten Mal spricht die Frau als freie und gleiche im Parlament.«
frei zitiert nach Marie Juchacz, 1919


Helene Lange (1848–1930)

Als Pädagogin, Frauenrechtlerin, Politikerin und Herausgeberin der Zeitschrift „Die Frau“ veröffentlicht sie 1896 eines der ersten deutschen Plädoyers für das Frauenwahlrecht und setzt sich insbesondere für gleiche Bildungs- und Berufschancen für Frauen ein.

»Dass die Männer die Interessen der Frauen wahren ist Fiktion.«
frei zitiert nach Helene Lange, 1896


Anita Augspurg (1857–1943)

Die erste promovierte Juristin Deutschlands gründet 1902 den „Deutschen Verein für Frauenstimmrecht" und gibt die „Zeitschrift für Frauenstimmrecht" heraus. Mit ihrer Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann führt sie ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der damaligen gesellschaftlichen Konventionen

»Was verstehen wir unter dem Rechte der Frau? Nichts anderes als das Recht des Menschen überhaupt!«
Anita Augspurg, 1897


Clara Zetkin (1857–1933)

Die sozialistische Politikerin, Friedensaktivistin und Frauenrechtlerin gilt als prägende Initiatorin des Internationalen Frauentages, der in Deutschland erstmalig im März 1911 gefeiert wurde. Der Tag war als Kampftag für das Frauenwahlrecht entstanden.

»Lassen wir uns nicht schrecken durch die Ungunst äußerer Umstände.«
frei zitiert nach Clara Zetkin, 1917


Helene Wessel (1898–1969)

Als einzige Frau übernimmt sie 1949 den Vorsitz einer Bundestagsfraktion – der Deutschen Zentrumspartei – im ersten Deutschen Bundestag. Wessel engagiert sich insbesondere für die Rolle von Frauen in der Familie und der Ehe und unterstützt die Durchsetzung von Artikel 3 im Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

»Frauen müssen sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben einmischen.«
frei zitiert nach Helene Wessel, 1930


Helene Weber (1881–1962)

Als eine der »vier Mütter des Grundgesetzes« setzte sie Artikel 3 »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« im Grundgesetz durch. Sie war ein aktives Mitglied der katholischen Frauenbewegung, Mitbegründerin der CDU Frauen Union und engagierte sich für die Lohngleichheit von Männern und Frauen.


»Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker.«
Helene Weber, 1949


Frieda Nadig (1897–1970)

Die SPD-Politikerin engagierte sich im Parlamentarischen Rat für die Durchsetzung von Artikel 3 im Grundgesetz. Bis 1961 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages und setzte sich unermüdlich für eine konsequente Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels ein.

„Bei der Verkündung des Grundgesetzes und des in ihm enthaltenen Art. 3 ging eine freudige Bewegung durch die Reihen der Frauen.“

Frieda Nadig, 1952