Stand: 09. September 2022

Kommunalwahl Sachsen 2022

Eine Auswertung der Ergebnisse der sächsischen Landrats- und Bürgermeister*innenwahlen (21. Juni und 3. Juli 2022) nach Geschlecht zeigt, dass Frauen in der Kommunalpolitik nach wie vor stark unterrepräsentiert sind. Um dies zu ändern entwickelte eine Fachkommission unter Beteiligung der EAF Berlin einen Maßnahmenkatalog.

Nach wie vor keine Landrätinnen in Sachsen

Mit den diesjährigen Landratswahlen setzt sich im Freistaat Sachsen ein trauriger Trend fort: In neun der zehn sächsischen Landkreisen wurden erneut Männer an die Spitze gewählt, welche den Posten des Landrats nun für die kommenden sieben Jahre inne haben. Hinzu kommt ein weiterer Mann, der im zehnten Landkreis (Meißen) schon 2020 ins Amt gewählt wurde. Die zehn Landräte stimmen nicht nur in ihrem Geschlecht, sondern auch in ihrer politischen Einstellung überein: neun der zehn Landräte sind Mitglieder der CDU, einer parteilos.

Dass der Landratsposten größtenteils an männliche Kandidaten gehen würde, wurde schon mit Blick auf die zur Wahl aufgestellten Kandidat*innen deutlich: unter den 40 Kandidat*innen waren lediglich 5 Frauen zu finden. Der geringe Anteil an Kandidatinnen hat sich im Vergleich zu 2015 kaum erhöht: damals waren unter den 32 Aufgestellten nur 2 Frauen vertreten.

(Quellen: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Landratswahlen Wahlergebnisse 2022, Landratswahlen Wahlergebnisse 2015)

Geringer Anteil an Bürgermeisterinnen sinkt weiter

Im Juni und Juli 2022 wurden zudem in insgesamt 159 sächsischen Städten und Gemeinden neue Bürgermeister*innen für sieben Amtsjahre gewählt. Der Frauenanteil fällt hier erschreckend gering aus: in lediglich 12 von 195 sächsischen Städten und Gemeinden wurden Frauen ins Amt gewählt, was einem Anteil von lediglich 6,2% entspricht.

Dieser Anteil lässt auf eine weiter sinkende Gesamtzahl sächsischer (Ober-) Bürgermeisterinnen schließen: Im Dezember 2017 wurden 52 der insgesamt 422 sächsischen Städte und Gemeinden von Bürgermeisterinnen geführt, was einem Anteil von 13,5% entspricht. Im Dezember 2021 lag der Anteil sächsischer (Ober-)Bürgermeisterinnen nur noch bei 12,4%. Der geringe Anteil an neu gewählten Bürgermeisterinnen bis Juli 2022 lässt vermuten, dass die Gesamtzahl an sächsischen (Ober-)Bürgermeisterinnen zum Jahresende unter dem Ergebnis von 2021 liegen wird.

(Quellen: Statistisches Landesamt des Freistaates SachsenGewählte Bürgermeister am 31. Dezember 2017, Gewählte Bürgermeister am 31. Dezember 2021)

Einrichtung einer Fachkommission zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Wahlämtern mit Unterstützung der EAF Berlin

Um die Frauenanteile in der sächsischen Kommunal- und Landespolitik zu erhöhen, wurde im Mai 2021 die Fachkommission zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Wahlämtern unter dem Vorsitz von Staatsministerin Katja Meier in Sachsen gegründet. EAF-Vorstandsvorsitzende Dr. Helga Lukoschat unterstützte die 14-köpfige Fachkommission mit ihrer Expertise zum Thema Gleichstellung und Parität als Mitglied. Zudem waren auch die Helene Weber-Preisträgerinnen Marion Prange und Elisabeth Stremlau als Mitglieder dabei.

Zeitgleich zu den Kommunalwahlen im Juni 2022 wurde ein Maßnahmenkatalog der Fachkommission veröffentlicht, in dem sowohl konkrete Handlungsfelder also auch Handlungsoptionen benannt wurden. Diese sollen nun durch die Staatsregierung in enger Kooperation mit den Mitgliedern der Fachkommission und weiteren Akteur*innen aus Verbänden, der Zivilgesellschaft, der Verwaltung und den Parteien untereinander besprochen und umgesetzt werden. Erklärtes Ziel ist, dass bereits im Rahmen der kommenden sächsischen Kommunal- und Landtagswahlen 2024 mehr Frauen bei Kandidaturen antreten und in Mandate gewählt werden.

Im genannten Maßnahmenkatalog werden unter anderem auch die wenigen Kandidaturen von Frauen bei den diesjährigen Landratswahlen als Themenfeld mit Handlungsbedarf thematisiert.

 (Quellen: Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Maßnahmenkatalog Juni 2022 der Fachkommission zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Wahlämtern)