4. Frauen in der Politik

Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland sind Frauen.
Frauen und Männer sind gleichberechtigt, auch in der Politik.
Daher müssen auch die Hälfte der Abgeordneten Frauen sein!
Das ist gerecht.
Die Sicht der Frauen ist genauso wichtig
wie die Sicht der Männer.
Frauen sollen genauso so viel wie Männer entscheiden!

Wie hoch ist der Anteil von Frauen?

1. Frauen-Anteil in Städten und Gemeinden

Die Mitglieder im Stadtrat oder im Gemeinde-Rat
entscheiden über die Politik in der Kommune.
Sie bestimmen, wofür die Kommune Geld ausgibt.
Im Stadtrat oder Gemeinde-Rat sind ungefähr 30% Frauen.

Das heißt: nur jede 3. Person ist eine Frau.



Weibliche Bürgermeisterinnen gibt es noch weniger!
Von 10 Personen in diesem Amt sind
9 Personen Männer und
1 Person eine Frau.

2. Frauen-Anteil in den Bundes-Ländern

In Deutschland gibt es 16 Bundes-Länder,
zum Beispiel Bayern, Hessen oder Sachsen.
Jedes Bundes-Land hat einen Landtag.
Man nennt ihn auch Parlament.

Auch in den Landtagen sind viel mehr Männer als Frauen.
Im Durchschnitt sind nur 30% Frauen.
Das heißt: Weniger als ein Drittel sind Frauen.

3. Frauen-Anteil im Bundestag

Der Bundestag macht die Politik für ganz Deutschland.
Im Bundestag in Berlin sind 35% Frauen.
Das heißt: etwas mehr als jede 3. Person ist eine Frau.
Die große Mehrheit sind Männer.
 

Was kann man tun, damit es mehr Frauen in der Politik gibt?

  • Man kann Frauen dabei unterstützen,
    Politikerinnen zu werden.
    Das macht das HWK.

  • Man kann den Alltag von Frauen erleichtern.
    Viele Frauen haben Familie.
    Sie haben einen Beruf und kümmern sich um die Kinder.
    Viele Frauen haben keine Zeit,
    Politikerin zu werden.
    Sie brauchen Hilfs-Angebote, damit das besser gelingt.
    So können sie Politikerin sein und
    gleichzeitig eine Familie haben.

  • Man kann den Anteil der Frauen in den Parteien erhöhen.
    Es gibt Parteien,
    die mehr Frauen in wichtigen Positionen haben wollen.
    Sie stellen deshalb
    gleich viele Frauen und Männer zur Wahl.

  • Man kann auch Gleichstellungs-Gesetze machen.
    An dieses Gesetz müssen sich dann alle halten.

Bei einer Wahl stellen die Parteien Listen auf.
Dort stehen die Kandidaten und Kandidatinnen.
Bisher gibt es in den meisten Listen
viel mehr Männer als Frauen.
Deshalb hat das Land Brandenburg als 1. Bundesland
ein Gleichstellungs-Gesetz gemacht.
Das war im Jahr 2019.
Darin steht:
Jede Partei muss die Hälfte der Wahl-Liste
mit Frauen besetzen.

Dann werden mehr Frauen gewählt.

Doch die Gerichte erlaubten das Gesetz nicht.
Das Gericht sagte:
Es ist das Recht jeder Partei,
selber ihre Kandidatinnen und Kandidaten auszuwählen.
Deshalb lehnte das Gericht das Gleichstellungs-Gesetz ab.

Auch das Land Thüringen
hat ein Gleichstellungs-Gesetz gemacht.
Auch hier hat das Gericht das Gesetz gekippt.

Wie es mit dem Gleichstellungs-Gesetz weitergeht,
ist noch nicht klar.
Aber es bleibt ein wichtiges Thema.
Die Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen diskutieren darüber.