Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter der Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Der Frauenanteil damals betrug 8,7 Prozent und wurde erst bei der Wahl des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 deutlich überschritten. Wo stehen wir heute, über 100 Jahre später, bezüglich der Umsetzung des passiven Frauenwahlrechts, also bezüglich der Frauenanteile unter den Gewählten? In keinem deutschen Parlament sind Frauen seit 1919 gleichberechtigt vertreten:
 

Kommunalebene

  • 27-30 Prozent Frauen in kommunalen Vertretungen
  • 10 Prozent Bürgermeisterinnen
  • 9 Prozent Oberbürgermeisterinnen
     

Landesebene

  • 34 Prozent Frauen in Landtagen
  • Spannbreite von 44 Prozent in Hamburg bis 27 Prozent in Bayern
  • 4 Ministerpräsidentinnen

 



Bundesebene

  • 35 Prozent weibliche Abgeordnete
  • Fraktionelle Spannbreite von 13 Prozent bei der AfD bis zu 59 Prozent bei Bündnis 90/Die Grünen
  • 4 Prozentpunkte weniger weibliche Abgeordnete als in der 18. Legislaturperiode 2013-2017

 

 

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Parität: Ein Wegweiser

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Bürgermeister*innen in Deutschland

EU-Projekt Mayoress

Expertise zum Thema Bürgermeisterinnen

Die EAF Berlin hat mit Unterstützung des BMFSFJ und der EU ein Projekt gestartet, das Empowerment und Vernetzung von weiblichen Führungspersonen in der Kommunalpolitik in Deutschland, Frankreich, Polen und Österreich zum Ziel hat. Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten zum Thema Bürgermeisterinnen finden Sie auf der Projekt-Webseite.

 

 

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Frauen in der deutschen Politik

Infografik

Im Jahr 2021 sind Frauen und Männer in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Während der Frauenanteil im Bundestag bei rund 35 Prozent und in den Länderparlamenten bei 32 Prozent liegt, sind es auf der kommunalen Ebene durchschnittlich 23 Prozent. Vor allem in kleineren Kommunen gibt es immer noch „frauenfreie“ Räte. Und nur jedes 10. Rathaus in Deutschland wird von einer Frau geführt.