Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter der Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Der Frauenanteil damals betrug 8,7 Prozent und wurde erst bei der Wahl des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 deutlich überschritten. Wo stehen wir heute, 100 Jahre später, bezüglich der Umsetzung des passiven Frauenwahlrechts, also bezüglich der Frauenanteile unter den Gewählten? In keinem deutschen Parlament sind Frauen seit 1919 gleichberechtigt vertreten:
Kommunalebene
- 27 Prozent Frauen in kommunalen Vertretungen
- 9 Prozent Bürgermeisterinnen
- 8 Prozent Oberbürgermeisterinnen
Landesebene
- 30 Prozent Frauen in Landtagen
- Spannbreite von 43 Prozent in Hamburg bis 21,8 Prozent in Sachsen-Anhalt
- Zwei Ministerpräsidentinnen
Bundesebene
- 31 Prozent weibliche Abgeordnete
- Fraktionelle Spannbreite von 11 Prozent bei AfD bis zu 58 Prozent Bündnis 90/Die Grünen
- 7 Prozentpunkte weniger weibliche Abgeordnete als im vorherigen Bundestag
Zahlen und Fakten
BMFSFJ: Digitaler Gleichstellungsatlas mit Zahlen zur Partizipation
Genderranking deutscher Großstädte 2017: böll.brief Demokratiereform #3
Deutscher Bundestag: Abgeordnete in Zahlen
Statistisches Bundesamt: Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Frauen und Männer nach Altersgruppen
Geschlechterquoten in Wahlsystemen
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Parität: Ein Wegweiser
Bürgermeister*innen in Deutschland
Expertise zum Thema Bürgermeisterinnen

Die EAF Berlin hat mit Unterstützung des BMFSFJ und der EU ein Projekt gestartet, das Empowerment und Vernetzung von weiblichen Führungspersonen in der Kommunalpolitik in Deutschland, Frankreich, Polen und Österreich zum Ziel hat. Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten zum Thema Bürgermeisterinnen finden Sie auf der Projekt-Webseite.