BEST-PRACTICE-BEISPIEL

50:50 ist das Ziel

Begleitaufruf zu: www.mehrfrauenindieparlamente.de, einer Kampagne, die am 17.02. vom Deutschen Frauenrat ins Leben gerufen wurde. Die Kampagne wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen und wirbt um weitere Unterstützerinnen.

Als am 19. Januar 1919 Frauen in Deutschland zum ersten Mal an die Wahlurnen traten, wollten sie nicht nur Männer in die Nationalversammlung schicken. Sie wollten sich dort auch selbst vertreten. Sie wollten ihren Bedürfnislagen und Sichten Ausdruck auf der politischen Bühne verleihen und über die Geschicke der Gesellschaft gleichberechtigt mitbestimmen. „Frauen in die Parlamente!“ Diese Forderung nach einer gleichberechtigten Besetzung der Legislative begleitete die Frauenstimmrechtsbewegung von Anfang an und gilt bis heute. Denn bis heute bleibt im Deutschen Bundestag, in den Landtagen, in den Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten der Anteil der Frauen weit hinter ihrem Anteil an der Bevölkerung zurück. Durch die Wahlerfolge alter und neuer männerdominierter, konservativer, auch frauenfeindlicher Parteien im September 2017 fiel die Frauenquote im Bundestag um über 5 Prozent und damit auf den Stand vor fast 20 Jahren.

Das hat Frauen innerhalb und außerhalb der Parlamente auf den Plan gerufen: Bis zu den nächsten Bundestagswahlen wollen sie eine Wahlrechtsreform, die auch Geschlechterparität auf der Agenda hat. #MehrFrauenindieParlamente heißt die Kampagne, die nun vom Deutschen Frauenrat gestartet wurde. Sie fordert von der Politik, dass das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 Grundgesetz bei der anstehenden Wahlrechtsreform umgesetzt wird – und zwar bei den Direktmandaten und den Listenmandaten. Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur und ein modernisiertes Verständnis von Politik. Wir müssen politisch wollen, dass Frauen gewählt werden. Andere Länder zeigen längst, dass das (verfassungs-)rechtlich möglich ist.

Unsere Demokratie ist eine repräsentative, daher sollten unsere Parlamente die Zusammensetzung des Wahlvolkes annähernd widerspiegeln. Stattdessen besetzen bestimmte Gruppen weit überproportional politische Mandate und Ämter. Der Bundestag zum Beispiel ist überdurchschnittlich alt, weiß, männlich und christlich. Mit Blick auf die mangelnde Geschlechtergerechtigkeit in Parlament und Politik brachte es die Juristin und Politikerin Dr. jur. Elisabeth Selbert (SPD) bereits 1981 auf den Punkt: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“ Wir sagen heute: Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet.