„Die Einführung des Frauenwahlrechts war ein historischer Meilenstein für die politische Gleichstellung der Geschlechter. Ihren Endpunkt haben wir bis heute nicht erreicht - auch wenn die gesetzliche Gleichberechtigung verwirklicht wurde. Noch immer gibt es Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, etwa bei den Gehältern und in vielen anderen Bereichen des Arbeitslebens. #MeToo hat vor Augen geführt, wie verbreitet Sexismus und sexualisierte Belästigungen bis heute sind. Darum müssen wir die Errungenschaft von 1918 weiter als Auftrag verstehen, die volle Gleichbehandlung der Geschlechter umzusetzen."

Bernhard Franke

Kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 


Bild: ADS