„Heute kommt wohl niemand mehr ernsthaft auf die Idee, Frauen das Wahlrecht abzusprechen. Viele der unsinnigen Argumente von damals hört man jedoch noch immer, und zwar wenn es um das Wahlrecht für eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen geht: „Die können das nicht“, oder „Da wird Missbrauch mit der Stimme betrieben“. Wahlrecht ist jedoch ein zentrales demokratisches Grundrecht und nicht selten sind es Frauen mit Behinderungen, die sich zum Beispiel in Werkstatträten oder als Frauenbeauftragte in Werkstätten engagieren. Politische Teilhabe ist vielschichtig und sie darf nicht behindert werden. Denn eines ist klar: Demokratie braucht Inklusion. Für alle."

Jürgen Dusel 

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

 

 

Bild: Henning Schacht