„Das Frauenwahlrecht gilt nach wie vor nicht für alle Frauen* in diesem Land. EU-Bürgerinnen* haben zwar ein passives Wahlrecht auf kommunaler Ebene, aber Frauen* aus Drittstaaten werden von der Wahlteilnahme weiterhin gänzlich ausgeschlossen. Dabei zahlen diese Menschen seit Jahren in die deutschen Sozialsysteme ein und gestalten die Räume, in denen sie leben, aktiv mit. Die Ausübung des Wahlrechts zählt zu den Grundrechten und ist Ausdruck gelebter Teilhabe und Identifikation mit der Einwanderungsgesellschaft. Demokratie braucht jede Migrantinnen*stimme!"

Kook-Nam Cho-Ruwwe

Vorstandsvorsitzende und Vorstandssprecherin DaMigra e.V.
Dachverband der Migrantinnenorganisationen

 

 

 

Bild: DaMigra e.V.