„100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts garantiert das Recht zu wählen und gewählt zu werden noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. Nach den Bundestagswahlen 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf 30,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1998. Die Politik ist gefordert, den Bemühungen um eine Wahlrechtsreform ein neues Verständnis von Gleichheit zugrunde zu legen und das passive Wahlrecht von Frauen mit zu berücksichtigen. Frauen sollen nicht nur wählen dürfen, sondern müssen auch eine gleichberechtigte Chance haben, in ein politisches Amt gewählt zu werden.“

Mona Küppers

Vorsitzende Deutscher Frauenrat 

 

Bild: Deutscher Frauenrat