„Es ging um mehr als das aktive und passive Wahlrecht. Erkämpft wurde das Recht zur Mitwirkung und Mitgestaltung in allen Lebensbereichen, ein entscheidender Durchbruch. Doch das formal gewährte Recht ging einher mit zahlreichen Einschränkungen. Ausgenommen blieben der Zugang zu Polizei und Militär, Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung des Mannes (bis 1977), kein eigenes Vertragsrecht, weitgehende Vorrechte des Mannes in Ehe und Familie. Das änderte sich erst grundlegend in den 70er Jahren. 1919 lag der Anteil der Frauen an parlamentarischen Mandaten bei knapp 9 Prozent, 1985 nicht wesentlich höher. Kräftig gestiegen ist seit Mitte der 80er Jahre der Anteil der erwerbstätigen Frauen, gesunken die Geburtenrate. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Aufwertung und Anerkennung der Familienarbeit und entsprechende Bekämpfung der Frauenarmut, davon sind wir noch weit entfernt. Heute brauchen wir neue Maßnahmen, um mehr Gleichberechtigung demokratisch zu leben.“

Prof. Dr. Rita Süssmuth

Bundesfrauenministerin a.D. 

 

Bild: Jan Voth