„Das Wahlrecht für alle ist kein selbstverständliches Menschenrecht: Das allgemeine Wahlrecht in Deutschland wurde schon 1935 mit einem Reichsbürgergesetz ausgehebelt, und die Zivilgesellschaft wie auch die Frauenverbände von damals lösten sich auf. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Lassen Sie uns heute und weiterhin sehr bewusst Gebrauch machen von unserem passiven wie aktiven Wahlrecht und die faktische Gleichstellung der Geschlechter in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik als Meilenstein fest in den Blick nehmen."

Sylvia Kegel

deutscher ingenieurinnenbund e.V., Vorstandsmitglied Ressort Finanzen

 

 

 

Bild: Sylvia Kegel